Montag, Oktober 14, 2024
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Patientenverfügung – darum sollte Sie jeder haben

Patientenverfügung – darum sollte Sie jeder haben

Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden Menschen zu jederzeit ereilen. Gerade wenn man dann nicht mehr bei Bewusstsein ist, stellt sich oft die Frage, was möchte der Mensch eigentlich? Möchte er wiederbelebt werden? Möchte er künstlich ernährt werden? Oder ist man generell gegen lebensverlängernde Maßnahmen? Fragen über Fragen, sicherlich sind es Fragen mit denen man sich nicht gerne beschäftigt. Wer beschäftigt sich schon gerne mit einen solchen Situation?

Darum sollte man eine Patientenverfügung haben

Doch gerade wenn man Vorstellungen hat, so reicht dieses in der Regel nicht aus, wenn man diese einfach seinen Angehörigen mitteilt. Vielmehr bedarf es einer konkreten Willenserklärung. Man spricht hierbei auch von einer Patientenverfügung. Hierbei kann man sehr konkret formulieren oder ankreuzen, was möchte und was nicht. Für die Angehörigen, vor allem aber für die Ärzte ist das dann die maßgebliche und rechtlich bindende Leitschnur. Patientenverfügungen kann man individuell formulieren, aber auch entsprechende Vordrucke verwenden. Grundsätzlich hat eine Patientenverfügung zahlreiche Vorteile. Der sicherlich größte Vorteil, man entlastet seine Angehörigen vor schwierigen Entscheidungen. Bei einer Patientenverfügung muss man beachten, es gibt bestimmte Anforderungen. Nur dann ist eine solche Verfügung entsprechend bindend. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine Verfügung immer schriftlich verfasst sein muss. Mündliche Aussagen sind nicht zulässig. Auch keine solche Verfügung nur von Personen erstellt werden, die volljährig und auch geschäftsfähig sind. Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung nur dann rechtlich bindend, wenn sie konkret ist. Was man also möchte und was man nicht möchte, muss aus der Verfügung laut einem Urteil vom Bundesgerichtshof erkennbar sein. Eine Verfügung kann jederzeit, anders als bei der Erstellung, auch mündlich widerrufen werden. Soweit die Regelungen in Deutschland.

Die Rechtslage in der Schweiz

Eine Patientenverfügung gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz. Dort ist die Patientenverfügung im Zivilgesetzbuch seit 2013 geregelt. Neben Regelungen zur Form, ist im Gesetz auch geregelt, dass man die Entscheidungsbefugnis über medizinische Eingriffe auch auf eine dritte Person übertragen kann. Hinsichtlich der Form, so darf auch hier die Verfügung nur von Menschen erstellt werden, die entsprechend geschäftsfähig sind. Auch muss die Patientenverfügung selbst verfasst werden. Dieses darf nicht durch eine dritte Person erfolgen. Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. Wichtig ist hierbei, die Patientenverfügung muss unterschrieben sein und ein Datum haben. Grundsätzlich ist sie zeitlich unbegrent gültig. Wenngleich von den Behörden empfohlen wird, die Verfügung alle zwei Jahre neu zu verfassen. Damit soll gewährleistet sein, dass es keine Zweifel am Willen gibt, aber auch das der Willen stets aktuell ist.

Ist eine Verfügung vorhanden, so kann man dieses in der Schweiz auf seiner Krankenversicherungskarte hinterlegen. Diese Möglichkeit hat natürlich gerade für die Ärzte den großen Vorteil, da sie sofort erkennen können, dass eine solche Verfügung vorliegt.

Die Rechtslage in Österreich

In Österreich gibt es seit 2006 ein Patientenverfügungs-Gesetz. In diesem Gesetz ist unter anderem die Form einer solchen Verfügung geregelt. Grundsätzlich gilt auch hier, dass eine solche Verfügung schriftlich verfasst werden muss. Auch muss sie über ein Erstelldatum verfügen. Auch ist eine Verfügung in Österreich nur dann gültig, wenn man sich zuvor von einem Arzt, aber auch von einem Notar oder einem Rechtsanwalt beraten lassen hat. Diese zwei Beratungen sind zwingend für die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht zeitlich unbegrenzt. Vielmehr ist die Gültigkeit von Patientenverfügungen in Österreich durch das Gesetz auf 5 Jahre begrenzt. Man muss also mindestens alle fünf Jahre eine neue Verfügung verfassen. Hat man eine Patientenverfügung, so kann man diese in Österreich in einem Patientenverfügungs-Register erfassen lassen. Das Register hat den Vorteil, Ärzte haben darauf jederzeit einen Zugriff.

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