Samstag, Juli 27, 2024
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Die Vorsorgevollmacht – was ist das eigentlich?

Die Vorsorgevollmacht – was ist das eigentlich?

Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das vor allem dann wichtig ist, wenn der Inhaber dieser Vollmacht nicht mehr imstande ist, seinen Willen kundzutun. Das kann zum Beispiel sein, wenn derjenige im Koma liegen sollte und selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Die in der Vorsorgevollmacht erwähnte bevollmächtigte Person trifft dann stellvertretend Entscheidungen. Das kann bei Bankgeschäften, Verträgen usw. der Fall sein.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist? 

Wenn eine wichtige Entscheidung ansteht, Sie aber außerstande sind sich dazu zu äußern und keine Vollmacht vorliegt, dann liegt die Entscheidungsgewalt beim Betreuungsgericht. Dieses Gericht bestellt einen Betreuer für den Betroffenen, die Betroffene ein. In der Regel bestellt das Gericht eine bekannte Person ein.
Wer vorab schon einen ausgewählten Betreuer bestimmen möchte, der kann das bei Gericht mittels einer Betreuungsverfügung tun.

Birgt eine Vorsorgevollmacht auch eventuelle Risiken? 

So eine Vollmacht kann jederzeit missbraucht werden, es gibt nur wenig Schutz vor einem missbräuchlichen Gebrauch. Da diese Vollmacht sofort nach der Ausfertigung Gültigkeit hat, kann sie durchaus auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellen. Auch muss dieses Dokument nicht unbedingt notariell beglaubigt werden, das bedeutet im Klartext, sie ist sofort anwendbar. Einmal ausgestellt, kann der Vertreter diese Vollmacht praktisch überall vorlegen und in dem Namen der zu vertretenden Person, zum Beispiel Bankgeschäfte tätigen.
Daher sollte so eine Vollmacht immer pfleglich behandelt werden und nur Personen als Stellvertreter auserwählt werden, die vollstes Vertrauen genießen.
Aus diesem Grunde empfehlen die meisten Experten, anstatt einer Vorsorgevollmacht besser eine Betreuungsverfügung ausstellen zu lassen. Wer sich trotz allem für eine Vorsorgevollmacht entscheidet, der sollte einige Vorsichtsmaßnahmen diesbezüglich ergreifen.
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor und es geht um einen medizinischen Notfall, dann sollte zusätzlich noch eine Patientenverfügung zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist nämlich die sogenannte Vollmacht für die Vorsorge unbedeutend und kann niemals eine Patientenverfügung ersetzen. Der Stellvertreter besitzt in medizinischen Notfällen keine Entscheidungsgewalt.

Ausstellung Vorsorgevollmacht 

Für fast alle Belange des täglichen Lebens ist eine einfache Vollmachtsvorlage ausreichend. Entsprechende Formulare diesbezüglich gibt es im Bundesministerium der Justiz. Im Normalfall muss dieses Vollmacht-Formular nicht notariell beurkundet werden. Sollten allerdings in dieser Vollmacht wichtige Entscheidungsbefugnisse aufgeführt werden, zum Beispiel Entscheidungen über Grundstückseigentum, ist eine notarielle Beglaubigung dringend zu empfehlen.

Fazit: Eine Vorsorgevollmacht ist eine nützliche Beglaubigung für gewisse Vorkommnisse im Leben, in schwierigen Situationen wo es zum Beispiel um Leben und Tod geht, nicht ausreichend. Eine solche Vollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung kann durchaus eine zusätzliche Sicherheit in gewissen Angelegenheiten darstellen.
Eine Patientenverfügung ist nicht brauchbar bei Wohnangelegenheiten, dafür aber die Vollmacht zur Vorsorge.
Beide Vollmachten zusammen machen auf alle Fälle Sinn.

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