Donnerstag, Dezember 26, 2024
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Die verschiedenen Arten von Kündigungen

Eine Kündigung ist eine Willenserklärung, mit der das Arbeitsverhältnis sofort oder nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist aufgekündigt werden soll. Im Folgenden werden die Arten der Kündigung durchgegangen.

Selbstkündigung

Jeder Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne die Angabe von Gründen wohl aber unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist aufkündigen. Der Arbeitgeber kann einen dann von der Arbeit freistellen, sofern die Kündigungsfrist noch läuft, sofern der Arbeitgeber das Unternehmensgeheimnis bedroht sieht und der Arbeitnehmer wünscht, zur Konkurrenz zu wechseln. In dem Fall ist der Arbeitnehmer freigestellt, aber das Gehalt wird weitergezahlt.

Betriebsbedingte Kündigung

Will ein Betrieb einen Standort stilllegen oder Stellen abbauen, so kann der Arbeitgeber zur Kündigung greifen. Eine Sozialauswahl ist hier erforderlich und sollte regelmäßig erhoben werden. So soll verhindert werden, dass großer sozialer Schaden entsteht. In manchen Großbetrieben und im öffentlichen Dienst ist man von solchen Kündigungen meist durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarung geschützt.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine solche Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer sich auch nach mehrfachen Abmahnungen noch immer nicht an die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses hält. Oftmals entspricht diese einer fristlosen Kündigung. Eine solche Kündigung kann von der Arbeitsagentur mit einer 12-wöchtigen Sperre für das ALG-1 belegt werden, was für einen Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen kann.

Personenbedingte Kündigung

Diese Kündigung hat mit der Person zu tun, hat mit seinem Verhalten aber meist nichts zu tun. So kann eine lange Krankheit zu einer Kündigung führen oder viele kurze Krankheiten oder wenn die Krankentage weit über dem Betriebsdurchschnitt liegen. Auch der Verlust des Führerscheins oder der Arbeitserlaubnis kann eine solche Kündigung mit sich bringen. Hier muss es aber zu einer Interessenabwägung eines jeweiligen Einzelfalls kommen.

Krankheitsbedingte Kündigung

Diese Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung und ist zugleich einer der häufigsten Gründe einer solchen. Eine solche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Arbeitsfähigkeit auf Dauer nicht gegeben ist und es ungewiss ist, ob diese Arbeitsfähigkeit je wiederhergestellt werden kann.

Außerordentliche Kündigung

Solche Kündigungen werden oft mit fristlosen Kündigungen gleichgesetzt. Gibt es für den Arbeitgeber einen Grund, warum das Arbeitsverhältnis nicht mehr über eine Kündigungsfrist aufrechterhalten werden kann, so kann es zu einer solchen außerordentlichen Kündigungen kommen. Dieser Grund kann ein Diebstahl auf Arbeit sein, grobe Beleidigungen, Arbeitsverweigerung, Vertrauensbruch. Eine solche außerordentliche Kündigung muss spätestens 14 Tage nach dem Grund der Kündigung ausgesprochen werden, da sie sonst keine Wirksamkeit mehr hat.

Es handelt sich hier meistens um eine verhaltensbedingte Kündigung.

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