Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ein großer Sachschaden entsteht, müssen einige Schritte unternommen werden, bei denen der Überblick schnell verloren gehen kann. Die Schadensabwicklung gestaltet sich zumeist kompliziert, da nebst den verschiedenen Formularen und Schriftstücken, auch einige Menschen kontaktiert werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Mitarbeiter der Versicherung, die Werkstatt und auch Sachverständige. Um vor allem bei größeren Sachschäden einen problemlosen Ablauf der Schadensregulierung ermöglichen zu können, ist ein Gutachten notwendig.
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Was muss in einem Gutachten enthalten sein
Der Geschädigte muss nach dem Unfall nachweisen können, dass der Schaden an dem Fahrzeug von dem Unfall stammt. Vor allem wenn Zweifel oder Unstimmigkeiten betreffend des Schadenbildes bestehen, genügt den Versicherungen ein eigener Sachvortrag nicht aus. Ein KFZ Gutachter kann diese Problematik beheben. Für das Gutachten werden viele Aspekte betrachtet und festgehalten. Hierzu gehören die Angaben zu den technischen Daten, eine mögliche Sonderausstattung, die unfallbedingten Schäden und auch die Dokumentation der Schäden. Weiterhin müssen auch alte Schäden notiert werden, die Einschätzung zu der Dauer der Reparatur und auch die Festlegung des Reparaturweges.
Ergänzend wird der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall ermittelt, Angaben zu der unfallbedingten Wertminderung gemacht, der Restwert und die mögliche Ausfallzeit berechnet und die Wirtschaftlichkeit der Reparatur eingeschätzt. Auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die Reparaturkosten wird beurteilt, ob eine Reparatur überhaupt lohnenswert ist.
Durch wen wird der Gutachter beauftragt
Der Geschädigte kann den Gutachter frei wählen und bestimmen. Wichtig hierbei ist, dass dieser unabhängig ist, damit die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden betrachtet werden. Kommt der Sachverständige hingegen von der Versicherung oder den Behörden, wird meist darauf geachtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Werden die Kosten übernommen
Die Kosten müssen von dem Unfallverursacher und seiner Versicherung übernommen werden, da es sich um einen sogenannten Sachfolgeschaden handelt. Die Höhe bemisst sich dabei nach dem Umfang und der Komplexität des Schadens. Es gibt somit keinen Festpreis. Generell gilt jedoch ein bestimmter Prozentsatz der Schadensmenge als Honorar. Dieser nimmt mit einer steigenden Schadenshöhe ab. Wenn das Gutachten eigenständig beauftragt wurde, werden die Kosten von der Kaskoversicherung übernommen.
Kann das Gutachten angefochten werden
Der Unfallverursacher kann das Gutachten anfechten, wenn der Geschädigte die Qualifikation nicht ausreichend geprüft hat oder wenn das Gutachten einseitig ist. In dem Fall sind vor allem Schäden aufgelistet, die den tatsächlichen Schäden nicht entsprechen. Auch, wenn die Konformität Raum für Zweifel lässt, ist es möglich, gegen das Gutachten vorzugehen.