Opfer einer Straftat und auch Hinterbliebene von Opfern einer Straftat werden in Deutschland häufig schlecht behandelt. Das Opferschutzgesetz wird nicht immer in ihrem Sinne ausgelegt. Als Betroffener konnte ich mir selbst ein Bild über diese Behandlung machen.
In Deutschland wird der Täter zwar bestraft für seine Tat, aber der Staat erhält die verhängte Geldstrafe, nicht das Opfer. Das Opfer oder die Angehörigen des Opfers müssen Fürsorgeleistungen und Entschädigungsleistungen hinterherlaufen. In vielen Fällen verlaufen solche Forderungen nach Entschädigungsleistungen oder Fürsorgeleistungen erfolglos. Das Opfer leidet oftmals nicht nur psychisch und physisch, sondern auch finanziell.
Opferentschädigungsgesetz – Antrag auf Renten- und Fürsorgeleistungen
Wenn eine Person durch eine Gewalttat unter einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, dann kann diese einen Antrag auf Renten-, Heilbehandlungs- und Fürsorgeleistungen stellten. Dieser Antrag muss nach dem Opferentschädigungsgesetz geschehen. Laut dem Opferentschädigungsgesetz sind Hinterbliebene und Geschädigte anspruchsberechtigt. Ein Anspruch besteht aber nur, wenn die Person das Opfer eines rechtswidrigen, vorsätzlich begangenen Angriffs wird oder zu einer Abwehr des rechtswidrigen Angriffs berechtigt war und in der Folge gesundheitlich geschädigt wurde. Wichtig ist es, zu wissen, dass eine Verurteilung nicht erforderlich ist, um einen Anspruch durchzusetzen.
Praxis der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes
Der Antrag auf Renten-, Fürsorge- und Heilbehandlungsleistungen stellt viele Hinterbliebene und Opfer vor große Probleme. Sie müssen sich beispielsweise mit kinderfeindlichen, frauenfeindlichen und unübersichtlichen Paragrafen befassen. Das führt häufig dazu, dass die Anträge abgelehnt werden. Die Geringschätzung von Opfern und Angehörigen soll mit einem neuen Gesetz vorbei sein. Das neue Gesetz, das bereits verabschiedet wurde, definiert den Gewaltbegriff neu.
So werden auch Stalking und sexueller Missbrauch als entschädigungspflichtige Gewalt anerkannt. Des Weiteren werden die Geldrenten und die Geldleistungen für Opfer erhöht. Das neue Gesetz ist im SGB XIV verankert und wird auch als neues soziales Entschädigungsrecht bezeichnet. Es besteht die Hoffnung, dass sich das neue Gesetz auch positiv auf die Opfersicht und auf das Strafrecht auswirkt.
Es sollte beachtet werden, dass das Recht erst 2024 komplett in Kraft tritt. Es ist zukünftig vorgesehen, dass ein staatlicher Fallmanager von den Opfern kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Der Fallmanager hilft Opfern und Angehörigen beispielsweise, mit den Behörden umzugehen.
Entschädigungen – welchen Anspruch haben Betroffene?
Betroffene haben auch heute bereits einen Kostenübernahme- und Entschädigungsanspruch. Der Anspruch bezieht sich beispielsweise auf Krankenbehandlungen, Heilbehandlungen, Fürsorgeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen (Kuraufenthalte), Rentenleistungen und Psychotherapien. Der Umfang der Leistungen übersteigt teilweise die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Es müssen beispielsweise keine Zuzahlungen erfolgen, Therapien werden verlängert und auch die Fahrtkosten zu Ärztin/Arzt können erstattet werden.
Es sollte beachtet werden, dass zur Kostenübernahme und zur Zahlung von Entschädigungsleistungen ein Antrag gestellt werden muss. Fristen müssen beachtet werden, weshalb ein Antrag sehr schnell gestellt werden sollte. Es ist ratsam, Beratungsstellen aufzusuchen, die fachkundig helfen können und wissen, welche Formalien unbedingt einzuhalten sind.